Förderungen & Zuschüsse

Für gewerbliche Elektro-Leichtfahrzeuge gibt es Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Sie ändern sich laufend, und ob eines für Sie in Frage kommt, hängt vom Standort, der Rechtsform und der Stückzahl ab.

Worauf es bei der Antragstellung ankommt

Diese Punkte gelten programmübergreifend und entscheiden häufig darüber, ob eine Förderung überhaupt in Frage kommt.

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Zeitpunkt der Antragstellung

Nahezu alle Programme setzen voraus, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel bereits die verbindliche Bestellung. Wer zuerst kauft und dann beantragt, verliert den Anspruch.


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Bemessungsgrundlage

Worauf sich der Zuschuss bezieht, unterscheidet sich je nach Programm erheblich. Bundesprogramme setzen an den Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor an, regionale Programme häufig an einem Prozentsatz des Kaufpreises mit festem Höchstbetrag je Fahrzeug.


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Mindestfördersummen

Einzelne Programme zahlen erst ab einer bestimmten Fördersumme aus – beim Bund liegt diese im fünfstelligen Bereich. Da sich die Förderung nur auf die Mehrkosten bezieht und nicht auf den Kaufpreis, wird diese Schwelle mit einem einzelnen Fahrzeug meist nicht erreicht. Bei der Beschaffung mehrerer Fahrzeuge sieht die Rechnung anders aus.


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Kauf oder Leasing

Manche Programme fördern ausschließlich den Erwerb und schließen Leasingraten aus, andere behandeln beide Varianten gleich. Diese Frage sollte geklärt sein, bevor Sie sich für eine Finanzierungsvariante entscheiden.


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Auflagen und Nachweise

Üblich sind Mindesthaltedauern, der Nachweis von Ökostrom für den Ladebetrieb sowie Obergrenzen für staatliche Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren (De-minimis). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Förder-Check

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Wir erbringen keine Fördermittel-, Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung und erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien und die Entscheidungen der zuständigen Bewilligungsstellen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bitte stimmen Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater ab.

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